Das WSI-Tarifarchiv dokumentiert zum 60. Geburtstag des Tarifvertragsgesetzes “Stationen der Tarifpolitik 1949 – 2009″ und erläutert die Grundzüge des Tarifsystems.
Unter anderen sind Tarifverträge dokumentiert, die “Geschichte machten” und es gibt es eine Übersicht über wichtige Streiks um Tarifverträge seit 1950 (all dies und mehr unter: http://www.boeckler.de/94710.html).
Die Arbeit von Thorsten Buchholz aus dem Jahr 2006 untersucht die “Arbeitsbeziehungen in Low-Cost-Airlines. Komparative Analyse der Rolle und Gestaltung von Arbeitsbeziehungen bei Ryanair und Germanwings“. Die Untersuchung wurde als Diplomarbeit am Lehrstuhl für Personalwirtschaft der Universität Duisburg-Essen geschrieben.
Die Arbeit kann auf DuEPublico, dem Dokumenten- und Publikationsserver der Universität Duisburg-Essen abgerufen werden (PDF).
Die ersten Tarifabschlüsse der Tarifrunde 2008 liegen zwischen zwischen 2,5 und 5,2 Prozent. Mehr Informationen finden Sie unter
Kritiker des deutschen Flächentarifvertragssystems fordern eine stärkere Nutzung betrieblicher Verhandlungslösungen. Die Folgen einer solchen Abkehr vom System der Flächentarifverträge (Verbetrieblichung) hätten vor allem die Betriebe und deren Akteure zu tragen. Wie die betrieblichen Akteure zur Verbetrieblichung stehen, ist bisher kaum untersucht worden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Manager und Betriebsräte zur Verbetrieblichung stehen und welche Folgen sie mit einer Verlagerung der Verhandlungen auf die Betriebsebene verbinden. Dabei wird insbesondere untersucht werden, welchen Einfluss die im Betrieb existierende Regulierungsform (Formen der Tarifbindung bzw. Nichtbindung) auf die Verbetrieblichungsneigung hat. Als Datenbasis dient eine Befragung von 1000 Managern und 1000 mit ihnen in Verhandlungsbeziehungen stehenden Betriebsräten. Deskriptive und multivariate Analysen zeigen, dass Betriebsräte deutliche Gegner und Manager deutliche Befürworter der Verbetrieblichung sind. Bei den Managern zeigt sich ein deutlicher Effekt der Regulierungsform. Bei ihnen ist die Neigung zur Verbetrieblichung höher, wenn der Betrieb bereits einen hohen Grad an Verbetrieblichung aufweist.
Critics of the German multi-employer collective bargaining system demand a change in favour of increased bargaining at the plant level. Even though it would be the single company and its actors – management and works council – which would face the consequences of this decentralization of collective bargaining, there is surprisingly little known about these actor´ attitudes to decentralization. This article deals with the opinions of managers and works councils about decentralization and which consequences they associate with the shift of bargaining to the plant level. The analysis furthermore focuses on the impact of the existing degree of decentralization on the attitude to decentralization. We use data from an empirical study that surveyed 1000 managers and 1000 works councillors. The results show that the majority of managers are proponents of decentralization whereas most works councils are opponents of it. For the managers we find an effect of the existing degree of decentralization, e.g., a positive relationship between the degree of decentralization and the approval of decentralization.
Keywords: Decentralization of Bargaining, Multi and Single Employer Bargaining, Works Council, Trust, Power, Attitudes of Management and Works Councillors
Quelle des obigen Abstract und der Publikation: Werner Nienhüser/ Heiko Hoßfeld 2007: Regulierungsform und Verbetrieblichungsneigung von Managern und Betriebsräten. Ergebnisse einer empirischen Erhebung. In: Industrielle Beziehungen 4: 289-315 (download – Mit freundlicher Genehmigung des Rainer Hampp Verlages).

Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (Hrsg.), 2007: Arbeiten für wenig Geld: Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. Frankfurt/Main: Campus Verl. ISBN 978-3-593-38429-0
“Seit Mitte der 1990er Jahre steigt die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland sprunghaft an. Was sind die Triebkräfte dieser Entwicklung? Welche Arbeitsplätze sind besonders betroffen? Anhand der Beispiele Call Center, Einzelhandel, Ernährungsindustrie, Hotel und Krankenhaus verleihen die Autoren des Bandes der Niedriglohnarbeit in Deutschland ein Gesicht und zeigen, wo politischer Handlungsbedarf besteht, etwa die Einführung von Mindestlöhnen.” (Die Quelle und mehr Informationen finden Sie hier).
Kritiker des deutschen Flächentarifvertragssystems fordern eine stärkere Nutzung betrieblicher Verhandlungslösungen. Die Folgen einer solchen Abkehr vom System der Flächentarifverträge (Verbetrieblichung) hätten vor allem die Betriebe und deren Akteure zu tragen. Wie die betrieblichen Akteure zur Verbetrieblichung stehen, ist bisher kaum untersucht worden. Werner Nienhüser und Heiko Hoßfeld (Lehrstuhl für Personalwirtschaft, Universität Duisburg-Essen) haben haben eine Befragung von 1000 Managern und 1000 mit ihnen in Verhandlungsbeziehungen stehenden Betriebsräten, um zu klären, wie Manager und Betriebsräte zur Verbetrieblichung stehen (das ist mit “Verbetrieblichungsneigung” gemeint) und welche Folgen sie mit einer Verlagerung der Verhandlungen auf die Betriebsebene verbinden. Dabei wird insbesondere untersucht werden, welchen Einfluss die im Betrieb existierende Regulierungsform (Formen der Tarifbindung bzw. Nichtbindung) auf die Verbetrieblichungsneigung hat.
Deskriptive und multivariate Analysen zeigen erstens den wenig überraschenden Befund, dass Betriebsräte deutliche Gegner und Manager deutliche Befürworter der Verbetrieblichung sind.
Ein zweites Resultat: Bei den Managern finden sich in den stärker “verbetrieblichten” Betrieben häufiger die Erwartung, dass Verbetrieblichung wenig negative und mehr positive Konsequenzen hat. Die Verbetrieblichungsneigung der Manager ist in diesen Betrieben deutlich höher.
Drittens: Bei den Betriebsräten ist das Muster zum Teil ähnlich. Vor allem in den Betrieben ohne Tarifvertrag erwarten die Arbeitnehmervertreter ebenfalls zu geringeren Anteilen negative Effekte und in höherem Ausmaß positive Folgen der Verbetrieblichung. Die Verbetrieblichungsneigung ist zwar ebenfalls höher in Betrieben mit betriebsnäherer Regulierung. Wenn man jedoch die wahrgenommenen Folgen statistisch kontrolliert, zeigen sich aber kaum noch Wirkungen der Regulierungsform. Die Wirkung des Verbetrieblichungsgrades “an sich” ist daher vernachlässigenswert, es sind die mit ihm assoziierten Folgen, die bei den Betriebsräten einen Effekt haben.
Zudem darf man nicht vergessen, dass die Betriebsräte in allen Regulierungsregimes die Verbetrieblichung ablehnen, die Ablehnung reduziert sich unter den genannten Bedingungen lediglich.
Quelle: Regulierungsform und Verbetrieblichungsneigung von Managern und Betriebsräten. Ergebnisse einer empirischen Erhebung. Erscheint in: Industrielle Beziehungen, Heft 4, 2007 (im Druck)
Der Anteil der Beschäftigten, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, sinkt weiter. 1996 betrug der Anteil in Westdeutschland 69 Prozent, in Ostdeutschland 56 Prozent. Zehn Jahre später, im Jahr 2006, lag der Anteil im Westen bei 57 und im Osten bei 41 Prozent. (Quelle: Fischer, G. u.a. (2007): Standortbedingungen und Beschäftigung in den Regionen West- und Ostdeutschlands. Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2006. IAB-Forschungsbericht Nr. 5. Nürnberg, S. 48 (download)). Eine von mir für meine Vorlesungen erstellte Grafik mit dem Daten von 1995 bis 2006 finden Sie hier (Grafik Flaechentarifvertragsbindung).
Susanne Kohaut und Claus Schnabel haben ein interessantes Arbeitspapier mit empirischen Befunden zum Thema “Tarifliche Öffnungsklauseln: Verbreitung, Inanspruchnahme und Bedeutung” publiziert. Hier die Zusammenfassung der AutorInnen: “Bei einer repräsentativen Befragung im Rahmen des IABBetriebspanels 2005 gaben 13 Prozent der Betriebe mit Tarifbindung an, dass für sie Öffnungsklauseln im Tarifvertrag bestehen (viele weitere wussten darüber nicht Bescheid). Rund die Hälfte dieser Betriebe hatte davon Gebrauch gemacht. Unter den genutzten Öffnungsklauseln dominierten solche zur Arbeitszeitanpassung,
während Öffnungsklauseln zur Absenkung der (nominalen oder realen) Entlohnung deutlich seltener in Anspruch genommen wurden. Betriebe mit einer guten oder sehr guten Ertragslage machten seltener Gebrauch von Öffnungsklauseln beider Art. Durch eine bessere Aufklärung der Betriebe über bestehende Öffnungsklauseln sowie durch deren verstärkte Einführung könnten die Tarifparteien die Akzeptanz des deutschen Lohnfindungssystems verbessern und die Tarifflucht bremsen.” (Das Papier können Sie hier herunterladen.