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Archive for the ‘Mitbestimmung’ Category

Mitbestimmung bringt Unternehmen mehr Fortschrittsfähigkeit

05/04/2012 Leave a comment

Demokratie und Fortschrittsfähigkeit

Demokratische Gesellschaften sind fortschrittsfähiger (zum Konzept der Fortschrittsfähigkeit siehe Anmerkung 1 am Textende) als nicht-demokratische. Sie sind lernfähiger; ihnen gelingt es besser, den Bedürfnissen ihrer Mitglieder gerecht zu werden. Der Erfolg von Gesellschaften lässt sich genau daran festmachen: inwieweit es ihnen gelingt, langfristig die Bedürfnisse aller ihrer Mitglieder zu befriedigen. Demokratien weisen bestimmte Grundstrukturen auf. So ist der Abstand zwischen den politisch steuernden Eliten und den “Bürgern” geringer als in Nicht-Demokratien. Macht, materielle Ressourcen und Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung sind weniger ungerecht verteilt. Wahlen sind ein zentraler Mechanismus der Ausbalancierung von Machtverteilungen. Zu einer Entscheidung über gesellschaftliche Veränderungen zu kommen, dauert in Demokratien wegen der geringeren Machtkonzentration möglicherweise länger als in nicht-demokratischen Gesellschaften. Allerdings sind demokratisch gefällte Entscheidungen leichter umzusetzen, da sie von einem größeren Teil der Mitglieder getragen werden. – Ich gebe zu, dass dies eine recht grobe und idealtypische Skizze ist, aber im Großen und Ganzen dürfte dieser Vorstellung von einer “fortschrittsfähigen”, demokratischen Gesellschaft nur eine Minderheit widersprechen. Ganz anders ist dies, wenn wir über Unternehmen sprechen. Die “herrschende Meinung” (dies ist allzu oft die der Herrschenden bzw. eine herrschaftsfestigende) sagt uns, dass Unternehmen nicht wie demokratische Gesellschaften zu strukturieren und zu steuern sind. Diese nach wie vor herrschende Meinung ist jedoch falsch.

Auch Unternehmen müssen wie Gesellschaften fortschrittsfähig sein – warum sollten sie anders strukturiert sein als Gesellschaften?

Unternehmen müssen – wie Gesellschaften – fortschrittsfähig sein. Sie müssen lernen können, ihre Mitglieder müssen gemeinsam auf Umweltveränderungen reagieren, und es bedarf der Mobilisierung und Unterstützung aller Beteiligten. Darüber, wie Unternehmen aufgebaut und geführt werden sollten, wird selbstverständlich gestritten. Nach wie vor aber dominiert die Auffassung, nach der Unternehmen nicht wie demokratische Gesellschaften strukturiert und gesteuert werden sollen. Man nimmt an, dass Unternehmen am erfolgreichsten sind, wenn vorrangig die Ansprüche einer Gruppe, der Kapitaleigner, erfüllt werden. Die Bedürfnisse anderer Anspruchsgruppen (insbesondere der Arbeitnehmer, aber auch der Verbraucher, der Bürger bzw. des Staates) würden gleichsam automatisch und am besten befriedigt, wenn man Unternehmen auf eine hohe Kapitalrendite ausgerichtet. Daher sei es richtig, wenn die Ansprüche aller anderen Gruppen denjenigen der Kapitaleigner untergeordnet würden. Folgerichtig soll sich Macht bei dieser Gruppe bzw. den Topmanagern, die die Interessen der Kapitaleigner vertreten, konzentrieren. Arbeitnehmer sollen nach dieser Auffassung an zentralen wirtschaftlichen Entscheidungen möglichst wenig beteiligt sein. Zwar wird auch in diesem Gedankengebäude durchaus gesehen, dass es der Mobilisierung und Unterstützung der Beschäftigten bedarf, um innovativ sein und mit Umstrukturierungen auf Marktveränderungen reagieren zu können. Man weiß: Zumindest Innovationen kann man nicht erzwingen. Daher hält man ein Mindestmaß von Mitbestimmung für notwendig. Allerdings soll diese Mitbestimmung nur Information und Beratung umfassen und wenig echte Mitbestimmungsrechte. Sie soll auf den Arbeitsplatz bezogen sein, freiwillig durch das Management gewährt und nicht gesetzlich garantiert werden. Eine kollektive Repräsentation von Interessen (z.B. über einen von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsrat) wird als weniger zweckmäßig erachtet.
Insgesamt sieht dieses Bild von Unternehmen wenig Demokratie vor. Gewollt ist eine starke Konzentration der Macht und eine vorrangige Befriedigung der Bedürfnisse organisationaler Eliten.

Die Vorstellung, dass Unternehmen – anders als Gesellschaften – nicht demokratisch organisiert sein sollen, halte ich für falsch. Eine demokratieferne Unternehmensstruktur widerspricht nicht nur dem Ziel einer umfassenden Demokratisierung der Gesellschaft, sondern ist zudem langfristig ökonomisch-gesamtwirtschaftlich schädlich. Unternehmen müssen für die Gesamtheit ihrer Mitglieder fortschrittsfähig sein. Kapital ist nicht die alleinig wichtige Ressource im Unternehmen. Ansprüche von Kapitaleignern und Topmanagern sind nicht die einzigen, die es zu befriedigen gilt. Erfolgreiche Unternehmen sollen die Ansprüche derjenigen befriedigen, die Ressourcen für die Unternehmen bereitstellen.

Mitbestimmung ist ein zentrales Mittel, um Unternehmen in diesem Sinne fortschrittsfähig zu machen und zu erhalten. Mitbestimmung ist nicht alles, aber ohne Mitbestimmung ist alles nichts – oder doch sehr wenig.

Weitere Argumente sind in meinen Beiträgen unter www.fortschrittsforum.de zu finden:

Anmerkung 1: Ich beziehe mich mit dem Konzept der Fortschrittsfähigkeit vor allem auf die Arbeiten von Amitai Etzioni (Etzioni, A. 1975: Die aktive Gesellschaft. Opladen) und Werner Kirsch und seiner Forschungsgruppe (zusammenfassend dargestellt in: Kirsch, W.; Scholl, W.; Paul, G. 1984: Mitbestimmung in der Unternehmenspraxis. München, sowie in Kirsch, W. 1997: Wegweiser zur Konstruktion einer evolutionären Theorie der strategischen Führung. München). Konzepte der Lernenden Organisation beinhalten ähnliche Aussagen.

Categories: Mitbestimmung

Das Recht des Stärkeren

24/06/2011 Comments off

Die Dokumentation von Günter Wallraff in der neuen Reihe ZDF.zoom zeigt, wie Betriebsräte vom Arbeitgener systematisch mit Hilfe von Rechtsanwälten schikaniert werden.

Categories: Arbeit, Film, Mitbestimmung, Video

Studierende haben “kaum Ahnung von Mitbestimmung”

23/06/2011 Comments off

Studierende hätten von Mitbestimmung kaum Ahnung. “An deutschen Hochschulen lernen künftige Manager alles Mögliche – nur nichts über Sozialpartnerschaft und die Institutionen der Arbeitnehmerbeteiligung”. Das behauptet der in der Zeitschrift “Mitbestimmung” erschienene Artikel von Mario Müller.
(Quelle: Mitbestimmung 06/2011).

Aufsichtsrat des Monats 8/2010

02/09/2010 Comments off

AR des Monats

Quelle und mehr hier: www.dgb.de/-/Hsm

Europäisches Gewerkschaftsinstitut – neue statistische Daten über Europäische Betriebsräte

01/11/2009 Comments off

Nach den Daten des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel gibt es 908 Europäische Betriebsräte (Stand: Juli 2009; Nachricht gelesen bei: http://www.ebr-news.de/032009.pdf). Diese und weitere Informationen über statistische Daten findet man unter: http://www.ewcdb.eu/documents/wwwewcdbeustats.pdf

Die Datenbank “database on european works council agreements” (http://www.ewcdb.eu) gibt viele weitere interessante Informationen, u.a. kann man nach jedem Euro-Betriebsrat und nach entsprechenden Vereinbarungen suchen.

Categories: Empirie, Mitbestimmung

“Mitbestimmung, der verkannte Ordnungsfaktor”

26/09/2009 Comments off

Walther Müller-Jentsch hat in der FAZ vom 25.9.2009 einen sehr schönen Beitrag zur Mitbestimmung verfasst.

Der Beitrag ist auch online zu finden.

Categories: Mitbestimmung

Neues Buch – Betriebsräte des Wissenschaftlichen Personals

09/01/2008 Comments off

Dudo von Eckardstein, Stefan Konlechner: Die Betriebsräte des
wissenschaftlichen Personals an österreichischen Universitäten. Bestandsaufnahme der gesetzlichen Neuregelung der Mitbestimmung. (ISBN 978-3-86618-176-2, München u. Mering 2007, 124 S., € 22.80)

Klapptentext: “Auf Grundlage des aktuellen Universitätsgesetzes (UG 2002) erfolgte Ende 2004 die Installierung von Betriebsräten als Organ der Mitbestimmung an den österreichischen Universitäten. Die vorliegende Studie berichtet von der Konstituierung der Betriebsräte für das wissenschaftliche Personal an den Universitäten und deren Handhabung des Auftrags zur Interessenvertretung der Belegschaft. Konzeptionell wird der Betriebsrat dabei mit Fürstenberg (2000 [1958]) als Grenzinstitution im Spannungsfeld zwischen Universitätsleitung, Belegschaft und überbetrieblichen Interessenvertretungen begriffen. Datengrundlage der Arbeit bilden 45 qualitative Interviews mit Betriebsratsvorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden sowie Rektoren (bzw. Vizerektorinnen und -rektoren) von 15 öffentlichen österreichischen Universitäten.
Im Zentrum der Arbeit stehen die Analyse des Selbstverständnisses des Betriebsrats, die Identifikation von Interaktionsmustern (zur Universitätsleitung, zur Belegschaft und zu überbetrieblichen
Interessenvertretungen), sowie die Evaluierung ausgewählter Aspekte der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.” Das Buch kann man beim Rainer Hampp-Verlag  bestellen.

DAX-30-Vorstandsvorsitzende sind bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt oft sehr gut abgesichert

06/09/2007 Comments off

Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der aktuellen Geschäftsberichte. Dr. Matthias Müller, Experte für Corporate Governance in der Hans-Böckler-Stiftung (HBS), hat die Analyse vorlegt.

In der Pressemitteilung der HBS heißt es:

“Vorstandsvorsitzende von DAX-30 Unternehmen sind finanziell häufig sehr gut für den Fall abgesichert, dass sie das Unternehmen vor Erreichen der Altersgrenze verlassen. Etliche Unternehmen gehen deutlich über die gesetzlich vorgeschriebene Regelung hinaus, nach der Vorstandsmitglieder die vertraglich vereinbarten Entgelte für die Restlaufzeit ihres Vertrages erhalten, wenn ihre Bestellung vom Aufsichtsrat widerrufen wird, ohne dass ihnen fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde.

Seit kurzem müssen börsennotierte Unternehmen über Leistungen berichten, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. “Die Berichterstattung der Unternehmen über Beendigungsklauseln zeigt eine bunte Landschaft. Und nicht alles ist auf Basis der Geschäftsberichte wirklich transparent”, resümiert Müller (… ).

Nur wenige Unternehmen erklären in ihrem Bericht ausdrücklich, sie hätten ihren Vorstandschefs keine Zusagen über Abfindungen oder Übergangsbezüge gemacht. Dazu zählen etwa der Spezialchemiekonzern Altana oder die Münchner Rück. Dagegen berichten etliche Unternehmen über Regelungen zu – teils erheblichen – Übergangszahlungen oder unmittelbar nach Ausscheiden zu zahlenden Ruhegeldern. Die meisten dieser Regelungen greifen laut den Geschäftsberichten, wenn die Bestellung eines Vorstandschefs widerrufen oder sein Vertrag nicht verlängert wird, ohne dass dafür ein “wichtiger Grund” vorliegt. “Es ist fraglich, ob solche Zahlungen an derart gut bezahlte Top-Manager noch zeitgemäß und aktienrechtlich immer zulässig sind”, sagt Müller.

Die Bezugsdauer beträgt in mehreren Fällen (z.B. Allianz, Infineon) sechs oder 12 Monate, kann aber auch deutlich länger sein. So zahlt Bayer bei einem Ausscheiden aus dem Vorstand oder beim Widerruf der Bestellung ohne wichtigen Grund monatliche Überbrückungsbezüge von 80 Prozent der letzten Festvergütung für 60 Monate. “Derartige Klauseln sind nicht nur anstößig, sondern angesichts der zeitlichen Begrenzung der Verträge auf maximal fünf Jahre auch rechtlich bedenklich” sagt Dr. Roland Köstler, Wirtschaftsrechtsexperte der Hans-Böckler-Stiftung, “denn sie schränken die Entscheidungsfreiheit des Aufsichtsrats in der Frage der Wiederbestellung ein.” Es stelle sich die Frage, weshalb ein Vorstandsmitglied mit kaum geschmälerten Bezügen nach Hause geschickt werden soll, wenn es stattdessen zu ähnlichen Bedingungen weiterarbeiten könnte.

Bei BASF gilt der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat oder die Nichtverlängerung vor dem 60. Lebensjahr sogar als “Eintritt des Versorgungsfalls”. Allerdings werden anderweitige Bezüge dann angerechnet. Auch ThyssenKrupp zahlt eine Pension nach Nichtverlängerung des Vorstandsvertrags und BMW kennt ein Übergangsgeld bis zum Beginn der Ruhegeldberechtigung, “wenn dies nach einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Vorstand unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv angemessen ist”. Es beträgt zwei Drittel des bis dato erdienten fiktiven Ruhegeldes. Die HypoRealEstate Holding hat sich auf Zahlung eines Ruhegehalts für den Fall der unverschuldeten vorzeitigen Beendigung oder Nichtverlängerung des Dienstvertrags vor dem vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet. Die Zahlung umfasst im Falle des Vorsitzenden 70 Prozent der Festvergütung.

Siemens hebt das Fehlen ausdrücklicher Abfindungszusagen hervor, verweist aber darauf, dass sich aus individuellen Aufhebungsvereinbarungen Abfindungen ergeben können. Auch Siemens zahlt aber in jedem Fall Übergangsbezüge für eine Dauer von zwölf Monaten.

Volkswagen vereinbarte mit seinem 2006 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden, zu mit dem bisherigen Anstellungsvertrag weitgehend vergleichbaren Bedingungen weiterhin für das Unternehmen tätig sein zu können.

Da die Berichte über die Vorstandsvergütung noch nicht standardisiert sind und die Unternehmen die sich daraus ergebenden Spielräume unterschiedlich nutzen, sei es um die Vergleichbarkeit noch nicht sehr gut bestellt, sagt Corporate-Governance-Experte Müller. Außerdem fehle es meist an Informationen über den Zeitpunkt der Festlegung der Bedingungen für die Zahlung von Übergangsgehältern und über das Alter des betreffenden Vorstandsmitglieds zu diesem Zeitpunkt. “Nur mit diesen Informationen lässt sich von außen beurteilen, ob im Einzelfall die mögliche Dauer der Zahlung angemessen ist”, so Müller. “Aber immerhin gibt es nun erstmals Transparenz zur Frage der wesentlichen Vertragsbedingungen der Topmanager.” Dies sei ein Verdienst des Deutschen Corporate Governance Kodexes und des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes vom 3. August 2005.”

Ausführlichere Informationen findet man bei der Hans-Böckler-Stiftung zum download.

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